Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Beschreibung:

Arbeitgeber Exzellenz ist ein Dienstleister für Arbeitgeber-Aktivitäten und Arbeitgebermarke

Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB:
Arbeitgeber Exzellenz ein Zusammenschluss der Rheinarmada OHG und der MA-ke Management Aktivitäten konsequent und effizient GmbH

Die Rheinarmada OHG wird vertreten durch Ihre Geschäftsführerinnen:
Bärbel Bloemer und Marion Pelz,
Hoffeldstraße 10, 40235 Düsseldorf

Die MA-ke Management Aktivitäten konsequent und effizient GmbH wird vertreten durch Ihren Geschäftsführer:
Ralf Klaus Lorenz
Bahnhofstraße 43, 66459 Kirkel Limbach


Kontaktaufnahme:

Telefon: 0211-966 59 60 00 und 06841-976 99 50
Fax: 06841-976 99 11
E-Mail: team@arbeitgeber-exzellenz.de

 

Gesetzliche Anforderungen:

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 im Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

 

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:
Unsere Webseite ist gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet, um sicherzustellen, dass unser Angebote für alle Menschen zugänglich ist.

 

Zu den Maßnahmen gehören:

Funktionale Leistungskriterien:
Wir bieten verschiedene Bedienungsformen, die sicherstellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen auch von Nutzern mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden können.

 

Dazu gehören:

Visuelle Alternativen:
Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
Manuelle Interaktionsmöglichkeiten:
Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar.
Schutz vor visuellen Reizen:
Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Wir stellen sicher, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.

Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen:
Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.

Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Pflichtangaben:

Arbeitgeber Exzellenz ist bemüht, die Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung wurde am 16.07.2025 erstellt und am 18.07.2025 zuletzt überprüft und aktualisiert.
Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war ein Selbsttest. Getestet wurde mit dem Browser (Chrome / Firefox / Safari) und mit den Screenreadern (VoiceOver / NVDA).

Feedback und Kontakt:

Über die E-mail team@arbeitgeber-exzellenz.de können Sie uns Feedback zu einer von Ihnen neu entdeckten Barriere melden.
Gerne dürfen Sie auch Fragen zu den hier erwähnten Barrierefreiheits-Mängeln sowie den Ausnahmen stellen.

Zuständig für die Zugänglichkeit unserer Website Frau Marion Pelz, Geschäftsführerin und inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV.

Durchsetzungsverfahren:

Sollten Sie unzufrieden sein, etwa aufgrund unserer Kommunikation, können Sie sich bei der https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen offiziell beschweren.

(Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.)